„Alea iacta est“ – die Würfel sind gefallen, wie es in der traditionell und doch in zweierlei Hinsicht unkorrekten Übersetzung des Zitats über das Überschreiten des Rubikons durch Gaius Julius Caesar heißt. Die sprichwörtlichen Würfel also sind gefallen und seit ein paar Wochen steht fest, für welche Gewerke es in Zukunft (wieder) eine Meisterpflicht geben wird. Zwölf Gewerke werden es sein und allesamt gehören sie zu den Gewerken, die im Rahmen der Handwerksnovelle 2003 in den Reigen der zulassungsfreien Handwerke degradiert wurden.
Das Bestattungsgewerbe gehört nicht dazu! Dies enttäuscht natürlich all diejenigen, die sich in den vergangenen Monaten vehement vor und hinter den Kulissen für eine Meisterpflicht stark gemacht hatten. Aber zum einen war vielleicht den Verantwortlichen im Bundeswirtschaftsministerium der angedachte Sprung von B2 zu A doch etwas zu gewaltig und rechtlich riskant, zum anderen war sicherlich auch die Uneinigkeit innerhalb des Bestattungsgewerbes unserem Anliegen nicht gerade förderlich.
Im Gegensatz zu all den anderen Handwerken, die aufgrund ihrer Innungsstruktur mit einer Stimme sprechen können, tummeln sich im Bestattungsgewerbe vier Interessensverbände mit durchaus inhomogenen Strukturen und Interessen. Und es ist durchaus nachvollziehbar, dass sich die Politik aller guten Argumente hinsichtlich des Verbraucherschutzes und der Gefahrgeneigtheit zum Trotz vornehm zurückhält, wenn andererseits einzelne Stimmen – teilweise sogar unter Vorlage von Auftragsgutachten – rechtliche Bedenken gegen die Meisterpflicht formulieren. Deshalb – wir haben die Schlacht um die Meisterpflicht zwar verloren, aber wir haben dennoch ein Etappenziel erreicht: In Zukunft gehört das Bestattungsgewerbe zur Anlage B1 der Handwerksordnung. Und unser Silberstreif am Horizont ist die im Gesetz vorgesehene Evaluierung in fünf Jahren.
Wir werden daher weiter dafür kämpfen, den Boden für einen erneuten Anlauf 2025 zu bereiten, denn unsere Argumente waren nicht schlecht – unsere potentiellen Kunden erwarten mit Fug und Recht geprüfte Qualität auch und gerade beim Bestatter.
Hermann Hubing
DIB-Geschäftsführer