Änderung Handwerksordnung

Bestattermeister wird besser gefördert

Auch wenn das Bestattergewerbe nicht zu den zwölf Gewerken zählt, für die seit der letzten Änderung der Handwerksordnung im Jahr 2019 wieder die Meisterpflicht gilt, so hatte diese Änderung auch für uns ein Gutes: Weil das Bestattergewerk in der Handwerksordnung immerhin von der Anlage B2 in die Anlage B1 hochgestuft wurde, kann die Qualifizierung besser gefördert werden.

Foto: Michael Schwarzenberger/Pixabay

Bestatter, die ihren Meister machen wollen, können durch die Hochstufung des Gewerks ab sofort bei den zuständigen Studentenwerken Meister-BAföG beantragen. Dessen Auszahlung ist jedoch von den eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängig. Es kommt aber noch besser: Mitte des Jahres 2020 wird das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz novelliert. Zusätzlich zu den jeweiligen Landesförderungen können dann bis zu 75 Prozent der Kosten vom Bund übernommen werden. Die Voraussetzung einer Kostenübernahme ist allerdings, dass die Meisterprüfung bestanden wird.

 

Weiterhin Bestand haben außerdem diverse Meisterprämien der Länder. Angehende Bestattermeister werden vom Land Hessen mit 1.000 Euro gefördert. In Rheinland-Pfalz erhalten sie bald sogar 2.000 Euro – statt wie bisher 1.000 Euro – und in Niedersachsen sogar 4.000 Euro. Förderungsvoraussetzung ist allerdings auch hier, dass die Prüfung bestanden wird. Beantragt werden können die Meisterprämien bei der jeweils zuständigen Handwerkskammer.