Wichtige Handlungsempfehlungen
Für den Umgang mit am Coronavirus (SARS-CoV-2) Verstorbenen gibt es neue Handlungsempfehlungen. So wurde das Deutsche Institut für Bestattungskultur (DIB) kürzlich von Christian Ecke, dem Fachreferenten für Bestattungsdienstleistungen bei der BG Verkehr, darüber informiert, dass Coronavirus-Tote wie Infektionsverstorbene mit BioStoffV-Risikogruppe 3 zu behandeln sind. Da der Übertragungsweg zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht einhundertprozentig geklärt ist, muss neben der Übertragung auf dem Kontaktweg weiterhin auch mit einer Ansteckung über den Luftweg gerechnet werden.
Für die Mitarbeiter von Bestattungsinstituten ergeben sich daher folgende Handlungsempfehlungen bei der Abholung:
- Wenn möglich, sollte bei der Abholung ein Vollschutz getragen werden. Sollte kein Vollschutz vorhanden sein, sollte mindestens Kleidung getragen werden, die alleinig für diese Art der Abholung bestimmt ist.
- Die persönliche Schutzausrüstung der Bestattungsmitarbeiter sollte bereits vor dem Erstkontakt mit den Verstorbenen komplett angelegt sein.
- Bevor Verstorbene umgelagert werden, sollte ihnen eine mit Desinfektionsmittel getränkte Atemschutzmaske aufgesetzt werden. Sollte keine Atemschutzmaske vorhanden sein, sollte den Verstorbenen alternativ ein mit Desinfektionsmittel getränktes Tuch über Mund und Nase gelegt werden. Dabei sicherstellen, dass das Tuch nicht verrutschen kann.
- An Coronavirus (SARS-CoV-2) Verstorbene dürfen nicht grundversorgt oder offen aufgebahrt werden – dies gilt bis auf Widerruf durch das Gesundheitsamt.
- Eine ordnungsgemäße Desinfektion mit geeigneten Mitteln sollte im Anschluss durchgeführt werden.
Diese Maßnahmen sind als dringende Empfehlung zu verstehen und entsprechen dem Wissensstand vom 18. März 2020.
Bei dringenden Fragen hierzu, erreichen Sie DIB-Geschäftsführer Hermann Hubing mobil unter der 0172/6701677.
Bitte informieren sie sich außerdem regelmäßig beispielsweise über die Seiten des Robert-Koch-Instituts.