Bestattungsvorsorge: Sparkasse Waldeck-Frankenberg ist neuer DIB-Partner

Das Deutsche Institut für Bestattungskultur (DIB) konnte die Sparkasse Waldeck-Frankenberg als neuen Partner für das Thema Bestattungsvorsorge gewinnen. Seit dem 1. Juni 2020 ist es DIB-Partnerbetrieben nun wieder möglich, neue Treuhandverträge zur Bestattungsvorsorge mit dem DIB abzuschließen.

Blicken zuversichtlich in die gemeinsame Zukunft: Martin Arnold (2.v.l.) und Heinz-Robert Behle (2.v.r.) von der Sparkasse Waldeck-Frankenberg zusammen mit Hermann Hubing (Mitte), Maja Klehm (l.) und Sandra Appel (r.) vom DIB. (Foto: DIB)

 Die Sparkasse ersetzt die Volksbank Mittelhessen, die die Zusammenarbeit mit dem DIB zum März 2020 beendet hatte. „Wir sind froh, das Thema Bestattungsvorsorge mit unserem neuen Partner, der Sparkasse Waldeck-Frankenberg, endlich fortsetzen zu können.“, zeigte sich DIB-Geschäftsführer Hermann Hubing erfreut. „Natürlich hat die Suche nun mehr Zeit in Anspruch genommen als gedacht, aber gerade in der heutigen Zeit war es nicht einfach, einen seriösen Partner zu finden, der unseren Treugebern ein Höchstmaß an Sicherheit garantieren kann.“, so Hubing weiter. 

 

Für Treugeber bzw. DIB-Partnerbetriebe ändert sich wenig: Das Treuhandguthaben wird ab sofort auf ein DIB-Konto bei der Sparkasse Waldeck-Frankenberg überwiesen, von wo aus es vom DIB auf Einzelkonten angelegt wird. Neu ist außerdem eine Kontoeröffnungsgebühr in Höhe von 100 Euro, die dem Bestatter-Betrieb von der Sparkasse in Rechnung gestellt wird. Hinzu kommt eine jährliche Verwahrgebühr der Sparkasse in Höhe von 0,3 Prozent, die dem Treuhandvermögen entnommen werden. Unverändert bleibt die DIB-Verwaltungspauschale von 2,5 Prozent, die das DIB nach Beendigung des Treuhandvertrages erhält.