Bestattungsvorsorge mit dem DIB: Einlagen bei der Sparkasse besonders sicher!

Wahrscheinlich werden tausende Firmen aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sein, ihre Kredite zurückzuzahlen. So könnte die coronabedingte Wirtschaftskrise zu einer neuen Bankenkrise führen, von der vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken bedroht wären. Davon geht eine kürzlich veröffentlichte Analyse des Leibnitz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) aus. Besorgte Treugeber und Bestatter fragen sich nun: „Wird die mögliche Krise Auswirkungen auf die Sicherheit ihrer Bestattungsvorsorge-Einlagen haben?“

(Foto: Alexas_Fotos/Pixabay)

Erst im Juni 2020 hatte das DIB die Sparkasse Waldeck-Frankenberg als neuen Bestattungsvorsorge-Partner gewinnen können. Einer der Hauptgründe für diese Partnerschaft war, dass, gerade angesichts aufkommender wirtschaftlicher Krisen, Einlagen bei der Sparkassen-Finanzgruppe doppelt abgesichert sind – einerseits durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe und andererseits durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) des Bundes.

 

Das krisenbewährte Institutssicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe sorgt beispielsweise dafür, dass die einzelnen Institute im Krisenfall füreinander einstehen. Gerät ein Geldinstitut der Sparkassen-Finanzgruppe in Schwierigkeiten, stehen elf regionale Sparkassenstützungsfonds, die Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie der Sicherungsfonds der Landesbausparkassen bereit, um die Liquidität und Solvenz des betroffenen Instituts aufrechtzuerhalten. So wird zum einen gewährleistet, dass Kunden kein Geld verlieren und zum anderen, dass die Institute in der Lage bleiben, Geschäftsbeziehungen zu ihren Kunden jederzeit fortzuführen. 

 

Hinzu kommt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Sicherungssystem der Sparkassen nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt hat. Sollte das Sicherungssystem jemals versagen, sind Einlagen somit auch über das EinSiG bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person abgesichert. Wichtig hierbei: Bei Treuhandkonten bezieht sich die Sicherungsgrenze nicht auf den Kontoinhaber (das DIB), sondern auf den jeweiligen Treugeber. Deswegen hat das DIB bereits vor rund zehn Jahren beschlossen, Treuhandgelder nicht über Sammelkonnten, sondern über Einzelkonten zu verwalten, auch wenn dies neben einem höheren Verwaltungsaufwand auch etwas höhere Kosten zur Folge hat. „Die Sicherheit der uns anvertrauten Gelder hat für uns höchste Priorität. Deswegen haben wir uns für genau dieses Modell mit der Sparkasse Waldeck-Frankenberg entschieden und höhere Kosten sind eben der Preis für diese Sicherheit!“, so DIB-Geschäftsführer Hermann Hubing.