Eröffnungsgebühr für Treuhandkonten fällt weg
Gute Nachrichten für alle Bestatter, die beim Thema Bestattungsvorsorge mit dem Deutschen Institut für Bestattungskultur zusammenarbeiten: Ab sofort fällt die bisher von der Sparkasse Waldeck-Frankenberg erhobene Kontoeröffnungsgebühr in Höhe von 50 Euro weg! Dabei bleiben die Vorteile der absoluten Anlagensicherheit durch Einzelkonten bei einem renommierten Geldinstitut vollumfänglich erhalten. Die Gebühr hatte bei Treugebern in der Vergangenheit oft zu kritischen Nachfragen geführt.
Ebenfalls eine gute Nachricht: Ab 1. Januar 2024 betragen die an den Referenzzinssatz Euribor gekoppelten Guthabenzinsen für die Treuhandgelder 1,9525 %. Die Abkürzung Euribor steht für Euro Interbank Offered Rate und bezeichnet die durchschnittlichen Zinssätze, zu denen viele europäische Banken einander Anleihen in Euro gewähren. Diese Zinsen werden dem Treuhandkonto gutgeschrieben.
Mit der Sparkasse Waldeck-Frankenberg verfügt das DIB über einen zuverlässigen Partner, der den Treugebern ein Höchstmaß an Sicherheit garantieren kann. Dies wurde unter anderem durch eine gute Bewertung für die DIB-Bestattungsvorsorge durch den Finanztest der Stiftung Warentest bestätigt.
Nun wird die, grundsätzlich auf absolute Sicherheit für die Vorsorgenden ausgerichtete, Bestattungsvorsorge des DIB finanziell noch attraktiver.