Die Europäische Norm DIN EN 15017 für Bestattungsdienstleistungen regelt die Mindestqualifikationen für Bestatter und Bestattungspersonal.
Öffentliche Auftraggeber sind bei Ausschreibungen für Ordnungsamtsbestattungen oder Bergungen gehalten, diese Mindestqualifikationen für alle beteiligten Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens zu verlangen. Auch für Gerichte und Sachverständige gibt die DIN EN 15017 vielfach Anhaltspunkte bei der Beurteilung fachgerechten Verhaltens oder ordnungsgemäßer Leistungserfüllung aus dem Bestattungsvertrag.
Bestattermeisterinnen und -meister, „Geprüfte Bestatter“ sowie Bestattungsfachkräfte erfüllen bereits die Anforderungen der DIN EN 15017, Bestatter oder BestattungspersonaI, die diese Qualifikation nicht aufweisen können, hingegen nicht.
Um bei Mitgliedsbetrieben mögliche Wettbewerbsnachteile bei öffentlichen Ausschreibungen zu vermeiden, bietet das Deutsche Institut für Bestattungskultur im Juli zunächst einen Lehrgang für Mitarbeiter in Bad Wildungen an. Die Termine für den Lehrgang für Bestatter werden noch bekanntgegeben.
Für einen Bestatter sieht die DIN-Norm mindestens 100 Ausbildungseinheiten vor, beim Bestattungspersonal mindestens 50. Beide Lehrgänge werden mit einer praktischen sowie theoretischen Prüfung abgeschlossen.