DIB-Lehrgang zur Qualifikation nach DIN EN 15017


Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bestattungsunternehmen nehmen zur Zeit beim Deutschen Institut für Bestattungskultur in Bad Wildungen an einer Weiterbildung zum Nachweis der Qualifikation nach DIN EN 15017 teil.


Diese Europäische Norm regelt die Mindestqualifikationen für Bestatter und Bestattungspersonal, öffentliche Auftraggeber sind bei Ausschreibungen für Ordnungsamtsbestattungen oder Bergungen gehalten, diese für alle beteiligten Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens zu verlangen.


Auch für Gerichte und Sachverständige gibt die DIN EN 15017 vielfach Anhaltspunkte bei der Beurteilung fachgerechten Verhaltens oder ordnungsgemäßer Leistungserfüllung aus dem Bestattungsvertrag.


Um bei Mitgliedsbetrieben mögliche Wettbewerbsnachteile bei öffentlichen Ausschreibungen zu vermeiden, bietet das DIB nun diesen, einwöchigen und 50 Ausbildungseinheiten umfassenden, Lehrgang in den Räumlichkeiten der Holzfachschule an.
Er umfasst Themen wie gesetzliche Vorschriften und Rechtsprechung, Wirtschaft und Management, Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit, Trauerpsychologie und -beratung, Grabmacher- und Kremationstechnik sowie Gesundheitslehre einschließlich der hygienischen Versorgung Verstorbener und Hygienemaßnahmen für Personal und Material. Im Anschluss findet eine Prüfung statt.


Bestattermeisterinnen und -meister, „Geprüfte Bestatter“ sowie Bestattungsfachkräfte erfüllen bereits die Anforderungen der DIN EN 15017, Bestatter oder BestattungspersonaI, die diese Qualifikation nicht aufweisen können, hingegen nicht.


Ein weiterer Lehrgang für Bestattungspersonal findet vom 11. bis 16. November 2024, ein 100 Unterrichtseinheiten umfassender Lehrgang für Betriebsinhaber findet in zwei Teilen vom 07. bis 12. Oktober 2024 und vom 25. bis 30. November 2024 statt. Die Lehrgangsgebühren betragen 350 Euro beziehungsweise 800 Euro zuzüglich MwSt. Die Anmeldung erfolgt über die DIB-Geschäftsstelle.

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