
Heute hat an der Holzfachschule Bad Wildungen ein neuer Vorbereitungslehrgang für die Prüfung zum Bestattermeister sowie zur Fortbildungsprüfung zum „Geprüften Bestatter“ begonnen. Der Kurs
richtet sich an Bestatter, die ihre beruflichen Qualifikationen vertiefen und erweitern möchten. Von den zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern streben fünf die Meisterprüfung im Bestatterhandwerk
an, während fünf die Fortbildungsprüfung zum „Geprüften Bestatter“ absolvieren werden. DIB-Geschäftsführer Hermann Hubing begrüßte zusammen mit Bestattermeisterin und Dozentin Sandra
Wille-Orlinski die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und eröffnete offiziell den Lehrgang. Dabei informierte Hubing auch über die Kampagne zur Meisterpflicht im Bestatterhandwerk „JA zum
Bestattermeister – 2025“.
Die Weiterbildung kombiniert theoretische Inhalte mit zahlreichen praktischen Übungen in Kleingruppen. Neben rechtlichen Grundlagen, die das Bestattungs- und Friedhofsrecht, werden auch
betriebswirtschaftliche Themen wie die Kalkulation von Bestattungsdienstleistungen und betriebliche Abläufe vermittelt. Einen wichtigen Schwerpunkt bilden die psychologische Begleitung von
Angehörigen, Trauertheorie sowie kirchliche und weltliche Trauerzeremonien. Ergänzt wird dies durch praxisnahe Einheiten zur hygienischen Versorgung Verstorbener, Kosmetik und Thanatopraxie. Auch
die handwerkliche Seite des Berufs kommt nicht zu kurz: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen den Umgang mit Särgen sowie das Ausschlagen und Anbringen von Beschlägen. Weitere
Praxisbestandteile umfassen die Gestaltung von Trauerfeiern, Dekoration, Floristik und Seebestattungen.
Der Unterricht findet größtenteils an der Holzfachschule Bad Wildungen statt. Die Fortbildung zum „Geprüften Bestatter“ läuft bis zum Juli 2025, während der Lehrgang für angehende
Bestattermeister bis Ende November 2025 dauert. Der Abschluss erfolgt jeweils mit einer Prüfung, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte umfasst. Für die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer bestehen großzügige Fördermöglichkeiten durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sowie die Meister-, beziehungsweise Aufstiegsprämie ihres Bundeslandes.